Effizienzhäuser

Energetisches Bauen für die Zukunft

KfW-Förderung nach EnEV 2016

Wer sich als Bauherr ein Eigenheim errichten oder eine neu gebaute Wohnimmobilie kaufen möchte, benötigt häufig eine Finanzierung über einen Bankkredit. Ein Bauvorhaben bzw. Kauf einer Wohnimmobilie will daher gut überlegt sein. Um einen Bauherr bzw. Käufer bei diesem Wunsch zu unterstützen, fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) den Bau von besonders energiesparenden Häusern mit speziellen Förderprogrammen und bietet dafür zinsgünstige Darlehen an.

Seit dem 1. April 2016 gelten neue Regelungen bei den KfW-Standards, die immer wieder angepasst werden. Im Bereich KfW-Effizienzhaus wurde der Förderstandard KfW-Effizienzhaus 70 gestrichen, da dieser seit Einführung der EnEV2016 dem Effizienzhaus 100 entspricht. Zusätzlich wurde der neue Standard KfW-Effizienzhaus 40 Plus eingeführt.

Die KfW fördert den Neubau von Wohnhäusern mit den KfW-Effizienzhaus-Standards 40 Plus, 40 und 55. Eine kleinere Zahl bedeutet eine bessere Energieeffizienz der Immobilie und dadurch auch eine höhere Kfw-Förderung.

Doch was bedeuten die Standards und welche baulichen Maßnahmen müssen beachtet werden?

Haus gemäß EnEV 2016

Mit Beginn diesen Jahres haben sich die Anforderungen bei Neubauten für Bauherren an den energetischen Standard bei Wohn- und Nichtwohngebäuden erneut erhöht. Bisher galt auch nach Inkrafttreten der EnEV 2014 am 1.Mai 2014 noch die EnEV 2009. Wer als Bauherr nach dem 1.1.2016 den Bauantrag oder die Bauanzeige einreicht oder bei genehmigungsfreien Bauvorhaben mit dem eigentlichen Bau beginnt, muss die Immobilie nach dem Standard der EnEV2016 planen und errichten.

Die wichtigsten Punkte der EnEV 2016:

  • Der Primärenergiebedarf sinkt um 25 Prozent.
  • Die primärenergetischen Anforderungen an Neubauten müssen im Vergleich zur EnEV 2009 um mindestens 25 Prozent gesenkt werden. Dies erreicht man zum einen durch eine Verbesserung der Dämmung der Immobilie und zum anderen durch die Planung von Heizungen, die auf erneuerbare Energien zurückgreifen, wie zum Beispiel Solaranlagen oder Wärmepumpen.
  • Die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz werden um 20 Prozent verschärft
  • Die Anforderungen an den Wärmeschutz wurden im EnEV 2016 ebenfalls noch einmal verschärft. Die Wärmeverluste über die Außenhülle eines Gebäudes müssen seit Januar um 20% geringer ausfallen, als es nach der EnEV 2009 für vergleichbare Neubauten zulässig war. Es muss zukünftig noch mehr in guten Wärmeschutz (z.B. höherwertige Dämmungen), Luftdichtigkeit des Gebäudes und bessere Gebäudeisolierungen (z.B. Fenster) investiert werden.
  • Der Primärenergiefaktor für Strom sinkt von 2,4 auf 1,8. Hiermit ist gemeint, dass Heizungen, die mit Strom funktionieren bzw. durch Strom unterstützt werden, wie allen voran die Wärmepumpe, zukünftig noch effizienter arbeiten müssen.

Der Primärenergiefaktor ist ein Maß für das Verhältnis von eingesetzter Primärenergie (einschließlich der vorgelagerten Prozesse z.B. bei der Stromerzeugung) zu abgegebener Endenergie. Je höher der Primärenergiefaktor, desto höher ist die notwendige Primärenergie. Eine Wärmepumpe mit Wärmerückgewinnung besitzt beim Einsatz von konventionellem Strom (Energiemix) einen Primärenergiefaktor von 0,77. Stammt der eingesetzte Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung (Blockheizkraftwerken), so sinkt der Primärenergiefaktor der Wärmepumpe auf 0,2. Wird die Wärmepumpe ausschließlich mit Solarstrom betrieben, muss überhaupt keine Primärenergie eingesetzt werden. Eine Gasbrennwertheizung hat zum Vergleich einen Primärenergiefaktor von 1,1, eine Elektroheizung einen Primärenergiefaktor von 2,7.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein heutiger Bauherr deutlich mehr Investitionen in bessere Dämmung der Außenhülle und energieeffizientere Technik bei Heizung, Warmwasser und Lüftung stecken muss, um die Mindestanforderungen der neuen EnEV 2016 zu erfüllen. Ein Neubau, gebaut nach EnEV 2016 entspricht nach bisherigen Standard einem KfW-Effizienzhaus 70.

Effizienzhaus 55

Bei einem Effizienzhaus 55 darf der jährliche Energiebedarf pro Quadratmeter Wohnfläche im Bezug zu einem Niedrigenergiehaus (100 % nach EnEV) nur 55 % betragen. Somit verbraucht ein Effizienzhaus 55 45 % weniger Energie pro Jahr. Diese Werte erreicht man durch eine Kombination von energiesparenden Faktoren. Zum einen sollte der Bauherr neben einer guten Dämmung der Außenhülle eine Luftdichtheit planen. Dies erreicht man durch den Einbau einer zentralen Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, bei der die warme und verbrauchte Abluft durch aneinander vorbeigeführte Strömungskanäle die kältere Frischluft vorwärmt, so dass anschließend weniger Energie von der Heizung angefordert werden muss.

Zum anderen sollte sich ein Bauherr die Lage seines Grundstücks bzw. Hauses zu Nutzen machen und entsprechende Fensterfronten in Richtung Süden einplanen, um so die natürliche Sonnenenergie zum Wärmen zu nutzen.

Beim Bau eines KfW-Effizienzhaus 55 erhält der Bauherr bzw. Käufer von der KfW bis zu 18.000 Euro Tilgungszuschuss und ein zinzgünstiges Darlehen. 15 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag = bis zu 18.000 Euro Tilgungszuschuss (vorher: bis zu 5.000 Euro)

Effizienzhaus bauen

Effizienzhaus 40

Das Effizienshaus 40 benötigt 60 % weniger Primärenergie als ein Effizienzhaus 100 und verbraucht maximal 40 kWh/m² als jährlichen Primärenergiebedarf. Diese Werte sind nur durch Luftdichtigkeit und die Kombination aus verschiedenen regenerativen Energien zu erreichen. Hierzu zählen Solaranlagen und Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.

Die KfW fördert ein KfW-Haus 40 mit bis zu 24.000 Euro Tilgungszuschuss, der somit die Kreditsumme und somit die Laufzeit verringert. 20 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag = bis zu 24.000 Euro Tilgungszuschuss (vorher: bis zu 10.000 Euro)

Effizienzhaus 40 Plus

Beim Effizienzhaus 40 Plus dienen die Vorgaben des KfW-Effizienzhaus 40 als Grundlage, die nun durch das sogenannte KfW Plus-Paket erweitert wurden. Das Plus Paket fordert zusätzlich einen stationären Stromspeicher, eine Anzeige für den Stromverbrauch und die Stromerzeugung, eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung sowie eine stromerzeugende Anlage mittels erneuerbarer Energie.

Hinzu kommen noch weitere Rahmenvorgaben der KfW, die das genannte Plus Paket noch weiter spezifizieren. So muss zum Beispiel die Energie für den Stromspeicher auf dem eigenen Grundstück erzeugt worden sein. Gefördert wird der Bau nach dem Effizienzhaus 40 Plus-Standard mit bis zu 30.000 Euro Tilgungszuschuss.25 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag = bis zu 30.000 Euro Tilgungszuschuss (vorher: bis zu 15.000 Euro)